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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§1 Datenschutz (1) Im Rahmen der Veranstaltung erhebt der Veranstalter so wenig persönliche Daten der Teilnehmer wie möglich. (2) Um Sitzplatzzuweisung Information und Zahlungseingang koordinieren zu können, werden vom Teilnehmer insbesondere folgende persönlichen Daten gespeichert: - Name - Vorname - Pseudonym (Nickname) - Clan-Name - Geburtsdatum - Passwort (zur Identifikation) (3) Die gespeicherten persönlichen Daten werden zu oben genannten Zwecken genutzt und zu Turnierauswertungszwecken an die NGL übermittelt. Die NGL wird gemäß ihren AGB diese Daten nicht an dritte weitergeben. Der Teilnehmer kann der Weitergabe unter Verzicht der NGL Punkte widersprechen. Dies muss auf der laufenden LAN passieren. (4) Durch die Registration auf der Veranstaltungshomepage erklärt sich der Teilnehmer mit der Speicherung der angegebenen persönlichen Daten einverstanden und erklärt diese wahrheitsgemäß angegeben zu haben. § 2 Verantwortlichkeit für Netzinhalte (1) Das zur Verfügung gestellte Netz, ist vom Veranstalter in erster Linie zum Datenaustausch im Rahmen von sog. Multiplayer-PC-Spielen gedacht. (2) Der Veranstalter übernimmt die volle Verantwortung für die Legalität der von ihm zur Verfügung gestellten Netzinhalte. Netzinhalte, die von Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Veranstalters. Dies gilt auch für Seiten, auf die der Veranstalter in seinem eigenen Angebot verweist. (3) Der Teilnehmer verpflichtet sich durch seine Registration und die erfolgte Zahlung der Teilnahmegebühr gegenüber dem Veranstalter, für die Legalität der von ihm zur Verfügung gestellten Netzinhalte Sorge zu tragen. (4) Erlangt der Veranstalter Kenntnis von illegalen Netzinhalten, die auf teilnehmereigenen Systemen angeboten werden, ist er berechtigt, dieses System sofort vom Netzzugang auszuschließen und rechtliche Maßnahmen gegen den Systemeigner einzuleiten. (5) Illegal sind insbesondere Inhalte, die Gewalt verherrlichen, den Antisemitismus fördern oder die kinderpornographischer Art sind. § 3: Softwarelizenzen/-piraterie (1) Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Teilnehmer für die ordnungsgemäße Lizenzierung der eingesetzten Software Sorge zu tragen hat. Sicherungskopien sind legal, der Teilnehmer muss jedoch jederzeit in der Lage sein, die Lizenznahme nachzuweisen. (2) Wer illegal Software ohne Lizenz vervielfältigt, handelt rechtswidrig und muss sich über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein. § 4: Altersbegrenzung Jeder Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Nachweis ist am Einlass durch den Personalausweis zu führen. § 5: Rücktritt durch den Veranstalter Ist die Durchführung einer Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, so dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Veranstaltung, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, diese Veranstaltung bis zu 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, sofern wir Dir ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten können. Dies wird vornehmlich per eMail erfolgen. Ein Rücktrittsrecht für uns besteht dann nicht, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände nicht nachweisen können. Sofern Du vom evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machst, erhältst Du den evtl. bereits bezahlten Teilnahmebeitrag natürlich unverzüglich zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. § 6: Haftung, Verjährung (1) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Hard- und Software. Jeder Teilnehmer ist angehalten, regelmäßige Backups zu machen, keine sensiblen Daten gespeichert zu haben und sich durch alle erforderlichen und zumutbaren Hard- und Software Einrichtungen (insbesondere USV, Überspannungsschutz, Firewall- und Anti-Viren-Software, Passwortschutz etc.) gegen Schäden abzusichern. (2) Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Essens-Service, Leih-Hardware, etc.) und die in der Veranstaltungsausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Organisatoren/rinnen an diesen Sonderveranstaltungen nicht. (3) Unsere Haftung aus dem Veranstaltungsvertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des zweifachen Veranstaltungsbeitrages beschränkt soweit ein Schaden des Veranstaltungsgastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. (4) Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen von Dir innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungsende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist kannst du Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn du an der Einhaltung der Frist ohne Dein Verschulden gehindert warst. (5) Diese Ansprüche verjähren 6 Monate nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung, es sei denn, sie beruhen auf einem von uns zu vertretenden anfänglichen Unvermögen. Die Verjährung ist bis zur schriftlichen Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche gehemmt. Schadensersatzansprüche wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren nach 2 Jahren. § 7: Lizenz- und Gesundheitsbestimmungen (1) Nach 60 minütigem Spielen ist eine 15 minütige Pause einzulegen (2) Die Sicherheitsbestimmungen der Soft- und Hardware Hersteller sind zu beachten. (3) Es darf nur rechtmäßig vom Teilnehmer oder seinen gesetzlichen Vertretern lizensierte Software Verwendung finden. (4) Die Mindestanforderungen an Hard- und Software werden vom Teilnehmer erfüllt. § 8: Allgemeine Bestimmungen (1) Alle Angaben in unserer Webseite werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. (2) Mit Veröffentlichung einer neuen Webseite verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Veranstaltungen und Termine ihre Gültigkeit. (3) Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. (4) Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. (5) Gültigkeitsbereich. Diese AGBs haben nur in der BRD Gültigkeit. § 9: Bezahlung (1) Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Anmeldebestätigung überweist Du bitte den Betrag auf das angegebene Konto. Erst dann wird die Anmeldung für den Veranstalter verbindlich. (2) Wenn der vereinbarte Teilnahmebeitrag auch nach Inverzugsetzung oder der Veranstaltungsbeitrag bis zum Veranstaltungsbeginn nicht oder nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Veranstaltungsvertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Veranstaltungsmangel vor. § 10: Abschluß des Veranstaltungsvertrages (1) Mit Deiner Anmeldung auf der Grundlage unserer Webseite http://www.oberpfalz-lan.de (Stand vom 01.06.2002) bietest Du uns den Veranstaltungsvertrag verbindlich an. Der Veranstaltungsvertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Dich durch Übersendung der Anmeldebestätigung. Die Übersendung erfolgt, soweit nicht ausdrücklich anders gewünscht, per E-Mail. (2) Teilnehmen darf jeder ab 18 Jahren. Wer wissentlich schon vorher überwiesen hat und das 18´te Lebensjahr noch nicht vollendet hat bekommt sein Geld nur vor der Lan zurückerstattet. Am Tage der LAN wird es keine Rückerstattung geben. (3) Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur insofern, als sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist. (4) Weicht der Inhalt der Anmeldebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Du uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklärst, was auch konkludent durch eine Zahlung erfolgen kann. (5) Bitte benachrichtige uns umgehend, wenn Du als Veranstaltungsanmelder die Anmeldebestätigung nicht spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung von uns erhalten hast. In diesem Fall werden wir Dir, Deine Zahlung vorausgesetzt, die Anmeldebestätigung sofort zusenden oder an der Abendkasse aushändigen. Wenn Du uns nicht benachrichtigst und die Veranstaltung aufgrund fehlender Anmeldebestätigung nicht antrittst, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln. § 11: Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson (1) Du kannst jederzeit bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung kostenlos zurücktreten. Dies muss allerdings schriftlich erfolgen (eMail). Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. (2) Trittst Du später vom Veranstaltungsvertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden natürlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendung der Veranstaltungsleistungen von uns berücksichtigt. (3) Trittst Du die Veranstaltung gar nicht erst an, ohne spätestens 4 Wochen vor Beginn zurückgetreten zu sein, kann der ggf. bereits bezahlte Beitrag nicht mehr zurückerstattet werden. § 12: Gewährleistung (1) Sollte eine Veranstaltungsleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kannst Du innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wird eine Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird, oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Deinerseits gerechtfertigt ist, so kannst du, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Veranstaltungsvertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. (2) Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen bist Du verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. (3) Unsere Co-Organisatoren /rinnen sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 24. September 2006 - 02:47 ( Team Oberpfalz-LAN ) |
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